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本帖最后由 leon 于 4.8.2009 16:05 编辑
bei AOK:
Die AOK unterstützt ihre Mitglieder bei der Haushaltsführung, wenn diese z.B. stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Können Sie Ihren Haushalt nicht weiterführen, weil Sie z.B. stationär imKrankenhaus behandelt werden, und stehen dafür weder eine andere im Haushalt lebende Person noch Verwandte bzw. Verschwägerte zur Verfügung, trägt die Gesundheitskasse in angemessenem Umfang die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist außerdem, dass im Haushaltein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Über diesen gesetzlichen Anspruch hinauserbringt die AOK Bayern nach ihrer Satzung auch Haushaltshilfeleistungen in bestimmten Notsituationen. |
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