War die letzte Prüfungsleistung die Diplomarbeit, so ist die Studentin/der Student zum Ende desjenigen Semesters exmatrikuliert, in dem sie/er die Diplomarbeit abgegeben hat. Dies gilt unabhängig davon, wann die Diplomarbeit abschließend bewertet wurde, die letzte Prüfungsausschusssitzung stattfand, oder sie/er das Abschlusszeugnis zu erhalten hat.% O2 H' U# `% N7 N
+ V0 {$ c8 L0 c: C% p