War die letzte Prüfungsleistung die Diplomarbeit, so ist die Studentin/der Student zum Ende desjenigen Semesters exmatrikuliert, in dem sie/er die Diplomarbeit abgegeben hat. Dies gilt unabhängig davon, wann die Diplomarbeit abschließend bewertet wurde, die letzte Prüfungsausschusssitzung stattfand, oder sie/er das Abschlusszeugnis zu erhalten hat. 4 F! w* ^4 h& J: }: T/ v; F( @" L1 `( J- t ?* Z8 F