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楼主: claudia
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大家听说过 Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG吗?有人工作不到两年就拿到了。ZT

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21#
发表于 3.10.2008 08:09:52 | 只看该作者
EG跟另外的有什么区别?
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22#
发表于 4.10.2008 14:32:16 | 只看该作者
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23#
发表于 5.10.2008 16:57:53 | 只看该作者
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24#
发表于 6.10.2008 21:17:47 | 只看该作者

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有意思,第一次听说
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25#
发表于 9.10.2008 13:56:48 | 只看该作者
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26#
发表于 9.10.2008 14:20:07 | 只看该作者

bei Stadt Düsseldorf

habe ich etwas gefundenhttp://www.duesseldorf.de/auslaenderamt/daueraufenthalt_eg/index.shtml


Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG für Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht EU-StaatenRechtsgrundlage: §§ 9a des Aufenthaltsgesetzes
Ausländerinnen und Ausländer aus nicht-EU-Staaten, die sichlangfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohlwirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können diesenAufenthaltstitel erhalten.
Diese Erlaubnis hat nichts mit dem Daueraufenthaltsrecht zu tun, dasUnionsbürgerinnen und -bürgern sowie deren Familienangehörigen nach demFreizügigkeitsgesetz/EU erhalten können.
VorteileWer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich untererleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern (außerin Großbritannien, Irland und Dänemark) niederlassen. Hierdurch solleine Verbesserung der innereuropäischen Mobilität erreicht werden.Diese Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei denEinreisevorschriften. Die allgemeinen nationalen aufenthaltsrechtlichenVoraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfülltwerden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahmeund zum Familiennachzug.
Eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erlischt unteranderem, wenn nach einer Ausreise die Wiedereinreise nicht innerhalbvon sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmtenlängeren Frist erfolgt ist. Eine "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG"erlischt aber erst
  • nach 12 Monaten bei Ausreise aus dem Gebiet der EU
  • nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).
Voraussetzungen für den Erwerb des Daueraufenthalt-EGNeben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (Erfüllung derPasspflicht, keine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oderSicherheit, z.B. durch Straftaten) müssen insbesondere dieseVoraussetzungen erfüllt werden:
Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten.Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens 6 aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt höchstens 10 Monaten gelten nicht alsUnterbrechung.
Nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden vorübergehende oderbefristete Aufenthalte z.B. Arbeitsaufenthalte, bei denenHöchstzeiträume festgelegt sind (u.a. Au-pair- oderSaisonbeschäftigungen). Vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studiumoder zur Berufsausbildung werden zu 50 % angerechnet.
Bei der Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitelssein, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. zum Studium) oderaus humanitären Gründen erteilt wurde.
Der Lebensunterhalt muss durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.Feste und regelmäßige Einkünfte liegen in der Regel vor, wenn
  • der Lebensunterhalt, auch der von unterhaltsberechtigten Angehörigen, ohne in Anspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist,
  • die steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden,
  • Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgunggeleistet wurden (60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträgezur gesetzlichen Rentenversicherung),
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz, auch für die Familienangehörigen, besteht.
Kindergeld, der Kinderzuschlag und das Erziehungsgeld oder Elterngeld bleiben außer Betracht.
Es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein.Ausreichend bezieht sich auch auf die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.Die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss die Beschäftigung erlaubt,sonstige für eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeiterforderliche Erlaubnisse, zum Beispiel Gewerbeanmeldung oderBerufsausübungserlaubnis, müssen vorhanden sein.
Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowieGrundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und derLebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.Diese Voraussetzung wird zum Beispiel mit dem erfolgreicher Abschlusseines Integrationskurses oder einem deutschen Schulabschluss(Hauptschule oder höher) erfüllt.GebührenFür die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG werdenGebühren in Höhe von 85,- Euro erhoben. Gebührenbefreiung besteht fürEhegatten und Lebenspartner Deutscher sowie die Eltern minderjährigerDeutscher.
AntragDer Antrag kann formlos gestellt werden.Unterlagen, NachweiseAlle oben aufgeführten Voraussetzungen müssen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden.
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27#
发表于 9.10.2008 14:21:30 | 只看该作者

Stadt München

http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... g/262877/index.html

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG(Gilt nicht fürUnionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz, vonIsland, Liechtenstein und Norwegen sowie derenFamilienangehörige)


Die Daueraufenthaltserlaubnis-EG bietet Ihnen die gleicheRechtsstellung wie die Niederlassungserlaubnis. Darüber hinauskönnen Sie sich mit diesem Aufenthaltstitel in fast allenanderen Ländern der Europäischen Union zum Arbeitenoder zum Studieren aufhalten (Ausnahmen: Großbritannien,Irland und Dänemark). Bitte erkundigen Sie sich bei derzuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulatdes jeweiligen Landes der Europäischen Union, in dem Sie sichaufhalten möchten.


Die Erlaubnis zumDaueraufenthalt-EG erhalten Sie in der Regel unterfolgenden Bedingungen:
  • fünf Jahre rechtmäßigerAufenthalt in derBundesrepublik Deutschland (vorausgegangenerechtmäßige Aufenthalte zum Studium oder zurBerufsausbildung werden zu 50 % angerechnet)
  • bei Antragsstellung müssen Sie im Besitz einesAufenthaltstitels sein, der nicht zu einem vorübergehendenZweck (z.B. Studium) oder aus humanitären Gründenerteilt wurde
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache undGrundkenntnisse derStaats- und Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland
  • ausreichender Wohnraum für Sie und IhreFamilienangehörigen.


Bitte bringen Sie folgendeUnterlagen mit:
  • einen gültigen Nationalpass

Nachweise zur Sicherung desLebensunterhaltes /
über ausreichenden Wohnraum:
  • bei Arbeitnehmern:
Einkommensnachweise(Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letztendrei Monate)
aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauerdes Beschäftigungsverhältnisses


  • bei Selbständigen/Freiberuflichen:
Gewinnnachweis nachSteuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowiez.B. aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)

Krankenversicherungsnachweis

Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)


  • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe derQuadratmeterzahl der Wohnung
  • Nachweis über die aktuelle Höhe dermonatlichenKosten für die Wohnung

Bei Mietwohnungen:aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw.aktueller Kontoauszug über die Höhe der monatlichenWarmmiete

Bei Eigentumswohnungen: Nachweis über die Höhe dermonatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgensowie über die Höhe des Hausgeldes / Wohngeldes


  • Nachweise über eine angemessene Altersversorgung,z.B.

Rentenversicherungsverlaufder Deutschen Rentenversicherung (Pflicht-oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung)oder
Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einerVersicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder einesVersicherungsunternehmens.



Sonstiges
  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einesIntegrationskurses oder vergleichbares Sprachzertifikat
  • Zeugnisse, Studiennachweise, Nachweis über eine inDeutschlandabgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise


Hinweis

Im Einzelfall können noch weitere zusätzlicheUnterlagen benötigt werden.


Gebühr

Die Gebühr für die Erteilung derDaueraufenthaltserlaubnis-EG nach § 9 a Aufenthaltsgesetzbeträgt 85,-
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28#
发表于 9.10.2008 23:17:13 | 只看该作者
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29#
发表于 22.10.2008 14:34:49 | 只看该作者
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30#
发表于 22.10.2008 15:00:17 | 只看该作者
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