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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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+ Y+ e" J# s7 E9 g2 G6 Y" RBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.: f! Q5 p: k4 c [" S
3 y% \. v3 w( ?6 B! vBei vorhergehenden Aupair Aufenthalt
! z" w9 j. B0 ?Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch5 ^! y3 ^7 p# e, F& n
$ p3 f- F/ T0 S9 P# m. F: W * der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie# e" t6 Z. K' [. `
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses2 `7 u' `# g, Z* y+ t! l; J$ y
% z& q* R q5 [: bvorzulegen.
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Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.: P9 w6 A- U, F7 ?
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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