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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.& P- V2 b1 p% ]1 d7 D& Q% | M
Ist dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.
0 }; ?9 ]& T0 I, o8 |5 f5 t3 f" LNach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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