|
另外Auszug zu § 30 Ehegattennachzug( AufenthG):
0 J4 Y3 s* A6 N(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn der Ausländer1 h) a, s. I5 m6 v) \
- eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 1 oder 2 besitzt,
- seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt oder
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts voraussichtlich über ein Jahr betragen wird.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von Absatz 1 Nr. 4 erteilt werden, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.; W% X3 h k+ _2 r1 W Z
' a, f; ?0 x3 c: C% b+ l9 d# f
你的情况估计是(2)可以发,或Absatz 1 Nr. 4应发,自己去套。再加慕尼黑要求的居住条件。能不能得到,自己心中有个数。 |
|