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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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: P! O* N: Y: K8 [0 A: gBei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.2 Q2 y K8 a5 S8 {' }9 v0 v4 P8 R
$ i9 c0 t8 K+ r3 [Bei vorhergehenden Aupair Aufenthalt
, n A6 b% i' h3 s) k0 bBei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch
5 f& |! Z* t1 j+ g0 J3 A* C9 g( v0 `) ~6 t* ~" m
* der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie
. n6 n2 R1 v& @$ e * eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses
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k8 n2 j) p5 j% Gvorzulegen.3 w7 n2 y( j# A4 V
5 g* q8 s2 w5 j6 \" Q4 ~7 D1 ?0 fDie Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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' o* [- N+ j, c" ?6 x9 D: i; u* x8 z4 p8 u* ^% Q
http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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