本帖最后由 枣儿 于 6.12.2012 14:17 编辑
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Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG); p9 `; o( p- k" Y2 @
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Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.' j5 D8 r5 K$ }# C' q- m8 Z9 m6 W
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Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn3 D( Y/ u# t2 e; j0 w
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1. Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer9 I" _" H$ J4 {# z' ]6 y
' s$ x7 x$ V$ _" q Beschäftigung (§ 18 AufenthG),
9 D$ k! \( {. @( S$ v$ B Beschäftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),
7 x7 e* d' i9 ]* E/ @. x; W- |; f selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder0 I4 ^+ ~, b& n$ A) b! c
Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind,4 u! U! {" d" O+ q0 M
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3 u2 {: W9 P Y, }3 V6 ^$ X2. Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen und
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" V, l8 m* s! r# E( I3. Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.9 F# ^, r* j& |- C, U% H
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Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.7 O& `6 ~6 R" t2 J4 U+ c
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG
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' q3 ]* A- t3 ]! Z% z! T+ V! }( {6 |5 mHochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.$ a" N& Z: O1 B4 k
Voraussetzung ist, dass die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.. m2 r5 L& b) u6 e' q( G
- W [- @" [# R1 r! cAls „hochqualifiziert“ in diesem Sinne gelten insbesondere:6 P% l3 o( A, G
/ s+ o$ R, D% e1 K# Y' C Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder% ?! L$ i% y. r
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder6 h9 j- _9 A3 o R+ @- y
wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion." T1 A* |* J3 v2 z
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3 M3 o9 {# x7 D8 o+ uDiese Beispiele sind nicht abschließend. Im Einzelfall können auch andere Personengruppen als hochqualifizierte Arbeitskräfte in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.5 {" ]0 u* ?/ y3 I O/ B
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Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.9 Q" N5 n" v& c' N X! h C. }
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