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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.) }, F5 I4 W1 z5 U# F4 F
Ist dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.
" e1 x! ]. `4 Q! H/ p" @1 S7 ANach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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