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Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn Steuern einbehalten hat.6 U5 H% i+ g0 O7 Z" V$ ?; }
Ist dies der Fall, dann können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen.- W% Z* _% h8 c, A7 W; b
Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids werden die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt erstattet. |
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