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2.4. Verlängerung des Aufenthaltstitels
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Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels werden neben den unter 2.2 und 2.3. genannten Unterlagen außerdem der Nachweis des Ausbildungsverlaufes/Ausbildungsstandes verlangt, z.B. bislang besuchte Sprachkurse mit Ergebnis, Scheine, abgelegte Prüfungen. Auf die nach § 82 Abs. 1 AufenthG bestehende gesetzliche Mitwirkungspflicht wird hingewiesen.
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Bei vorhergehenden Aupair Aufenthalt) _. c7 L$ K- Q# {0 g6 M
Bei Wechsel aus Au-Pair-Status sind zuzüglich zu den o.g. Unterlagen auch
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8 e/ _; b/ n5 A/ T! X * der Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle sowie* e+ C6 [1 Z7 @4 M6 O
* eine formlose Bestätigung über Beendigung des Au-Pair-Verhältnisses: _( Z# U0 P' X9 K+ ~
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Die Auflistung der genannten Unterlagen ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
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http://www.muenchen.de/Rathaus/k ... 20Aufenthaltstitels |
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