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Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann
, x k; R' Z' T5 ^- d( tdie Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche
1 j7 {7 A z; p2 aeines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes,
% e! [% H( I) F% }( isofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von
$ B" ~: f& T% ZAusländern besetzt werden darf, verlängert werden. |
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