本帖最后由 枣儿 于 6.12.2012 14:17 编辑 # ?& D6 E+ ~0 b( ~
# Q/ k$ v+ G( v0 S4 s/ M1 r) T) O/ LNiederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)8 s4 v* l! A5 }5 j. W) y. p
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Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
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3 J+ U- g2 M0 [. d' e, q/ KSie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn7 T# c3 B+ q& G! {/ N
: X E# |5 {$ O% p1. Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer
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T8 H2 m: Q7 b: q) h Beschäftigung (§ 18 AufenthG),+ Z! ?$ q" h* ^3 j) |7 `, I
Beschäftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),! Z+ L* I5 k. T' W B. m" Y; m
selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder2 R4 f. I5 e: b6 ^- O% i
Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind,
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' [- }, y x+ T/ v2. Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen und
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3. Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.7 e( R5 e8 y4 v
+ ~- y/ b( B, w) s- ^; {Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.
; J) ~# g2 r# J9 NNiederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG
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+ E9 P$ V" r' Q- D; c* ^. r+ RHochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten." b% k# w5 E1 m: v7 H
Voraussetzung ist, dass die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.
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Als „hochqualifiziert“ in diesem Sinne gelten insbesondere:+ ?) X5 i' `2 l1 Q
. j" P+ e; ^# m! Q0 l Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder4 X7 u/ h& }) q% l
Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
0 `& w" \0 }8 \4 p' |6 C wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
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Diese Beispiele sind nicht abschließend. Im Einzelfall können auch andere Personengruppen als hochqualifizierte Arbeitskräfte in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.
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Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder." Y; B+ X# z8 Q: q5 e* |! H% {1 h
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