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发表于 26.12.2013 12:32:33
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嘈子哥 发表于 26.12.2013 13:29 7 J, E, S `" J( b) L! z
§ 22 KunstUrhG bestimmt:
* l, h8 z. j( }, }( ]„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder ... 2 f: ^" [' j# Y/ y& r# F7 s0 i
§ 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:: C, u5 C p( I5 D- E
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
9 `) t& p' W! d3 Y: n! d) b- EBildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
M- P, u% @0 s) rBilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;) k) p; z3 r/ X& W1 t* d0 Z$ R; o, o2 \
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;, s) G( Y! P& g4 D
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.) P, h" J( [! {
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. |
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